Untersuchung
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In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist gesetzlich vorgeschrieben, dass je nach der Gefährdung am Arbeitsplatz bestimmte Vorsorge erfolgen oder zumindest angeboten werden muss.

Im Rahmen der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung (RöV) müssen jährlich arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erfolgen.

Mit der Einstellungsuntersuchung verschafft sich der Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses Kenntnis darüber, ob für den Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin gesundheitliche Bedenken bestehen.

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen.