Impfungen

Zum Schutz der Arbeitnehmer vor Infektionen spielt die Impfung eine wesentliche Rolle. Dem trägt die ArbMedVV dadurch Rechnung, dass sie dem Arbeitgeber vorschreibt, den Beschäftigten bei entsprechender Gefährdung Impfungen anzubieten, wenn ein geeigneter Impfstoff verfügbar ist.

ArbMedVV:

“Teil 2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen

… Bei biologischen Arbeitsstoffen, die in nachfolgender Tabelle als impfpräventabel gekennzeichnet sind, hat der Arbeitgeber zu veranlassen, dass im Rahmen der Pflichtuntersuchung nach entsprechender ärztlicher Beratung ein Impfangebot unterbreitet wird. Eine Pflichtuntersuchung muss nicht durchgeführt werden, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz gegen diesen biologischen Arbeitsstoff verfügt. Die Ablehnung des Impfangebotes ist allein kein Grund, gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung einer Tätigkeit auszusprechen.”

Allgemeine Impfempfehlungen der werden in der Regel einmal jährlich im Epidemiologischen Bulletin des RKI und auf den Internetseiten des RKI veröffentlicht:

http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2012/Ausgaben/30_12.pdf?__blob=publicationFile

Wenn Sie fragen zu Impfungen haben, zum Beispiel ob Sie als Arbeitgeber Ihrem Personal Impfungen anbieten müssen oder wir Ihr Personal impfen sollen: Wenden Sie sich an uns.