Einstellungsuntersuchung
Die Einstellungsuntersuchung ist streng zu trennen von der Vorsorge nach ArbMedVV und unterscheiden sich auch wesentlich von den Untersuchungen nach RöV oder JuSchuG.
Einstellungsuntersuchungen werden i.d.R. als medizinische Begutachtung von Einstellungsbewerbern im Auftrag von Arbeitgebern durchgeführt. Der Untersuchungsauftrag “Einstellungsuntersuchung” ist damit nicht eindeutig, da es unterschiedliche Vorstellungen gibt, welche gesundheitlichen Voraussetzungen ein geeigneter Bewerber zwingend haben muss. So kann es sein, dass der Arbeitgeber andere Vorstellungen hat, ab wann Bedenken zu nennen sind und ab wann nicht, als der Arzt. Auch ist die Beurteilung sicherlich von Angebot und Nachfrage abhängig. So werden bei einem Überangebot an Bewerbern höhere Anforderungen erwartet, als zu Zeiten oder in Branchen bei denen man froh ist halbwegs vernünftige/gesunde Mitarbeiter zu finden.
Einstellungsuntersuchungen in der Privatwirtschaft werden weder durch Gesetze noch durch Verordnungen vorgeschrieben und sind freiwillig für Arbeitgeber und potentiellen zukünftigen Mitarbeiter.
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