In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist gesetzlich vorgeschrieben, dass je nach der Gefährdung am Arbeitsplatz bestimmte Vorsorge erfolgen oder zumindest angeboten werden muss.
Mit der Einstellungsuntersuchung verschafft sich der Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses Kenntnis darüber, ob für den Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin gesundheitliche Bedenken bestehen.
Die Unterweisung von Mitarbeitern ist nicht nur eine gesetzlich festgelegte Pflicht für Unternehmer, sondern auch eine sinnvolle betriebliche Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten.
Durch das Erkennen von Defiziten in den
Arbeitsbedingungen kann die Gesundheit der Mitarbeiter und deren Arbeitsleistung systematisch verbessert werden.
Ziel ist es die Beschäftigungsfähigkeit erkrankter Mitarbeiter/innen wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern, um einer Arbeitslosigkeit vorzubeugen.