Die Unterweisung von Mitarbeitern ist nicht nur eine gesetzlich festgelegte Pflicht für Unternehmer, sondern auch eine sinnvolle betriebliche Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten.
Ziel ist es die Beschäftigungsfähigkeit erkrankter Mitarbeiter/innen wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern, um einer Arbeitslosigkeit vorzubeugen.